Dauergrabpflege

In Verbindung mit der "Rheinischen Treuhandstelle" schließen wir auch Vorsorgeverträge ab, die nach Ihrem Ableben in Kraft treten. Diese umfassen alle Leistungen, die bei einer Grabpflege benötigt werden. Die Laufzeit der Verträge beläft sich von 5 bis zu 30 Jahren. In dieser Zeit werden alle vertraglich festgelegten Tätigkeiten von uns ausgeführt und natürlich auch von der Treuhandstelle jährlich kontrolliert.

www.dauergrabpflege-rheinland.de